Inkasso

Der Forderungseinzug ist für Unternehmen und Betriebe aber auch für Privatpersonen von erheblicher Bedeutung. Die schnelle Durchsetzung offener Forderungen ist für Bestand und Existenz wichtig. Deren Bedeutung bin ich mir bewusst.

Die Mahn- und Forderungsbearbeitung unterliegt gesondert geschultem Personal.

Es obliegt Ihnen, ob und in welcher Form ich Ihren Schuldner mahne, oder ob die Tätigkeit mit dem gerichtlichem Mahnverfahren beginnt.

Sämtliche entstehenden Kosten werden gegen den Schuldner festgesetzt.

Im Vergleich zur Beauftragung eines Inkassoinstituts ergeben sich nachfolgende Vorteile:
  • Anwaltliche Gebühren sind gegen den Schuldner durchsetzbar, dies ist bei Inkassokosten nur
    bedingt der Fall.
  • Es entsteht keine Erfolgsprovision, die meisten Inkassoinstitute verlangen eine solche in Höhe
    von mind. 5%.
  • Sie erhalten eine umfassende Rechtsberatung, bei Inkassoinstituten erfolgt ein solche ggf. auf den außergerichtlichen Einzug beschränkt.
  • Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden, werden Sie auch im gerichtlichen Verfahren von meiner Kanzlei betreut. Es entsteht kein Informationsverlust. Inkassoinstitute können gerichtlich nicht tätig werden.
  • Es fallen keine Jahresbeiträge an.
Anwaltliche Schreiben bewirken beim Schuldner häufig Wunder und lassen die Kassen füllen.